Ablauf Nennung UCI World Series XCO und XCM
Die Nennung für den UCI World Series XCO und XCM Bewerbe können nur von UCI (Elite) Teams und Verbände vorgenommen werden.
Für UCI World Series XCM Bewerbe gibt es keine Punkte oder maximum Starter:innen für Verbände. Damit können alle Athlet:innen die bei diese Bewerbe starten möchten sich anmelden. Die Kosten und Organisation werden von den Athlet:innen übernommen.
Für UCI World Series XCO Bewerbe gibt es folgende Regeln:
- Kaderathlet:innen die für die Entsendung nominiert werden, werden benachrichtigt und die Anmeldung wird von Cycling Austria übernommen.
- Weitere zur Verfügung stehende Startplätze für Athlet:innen die nicht genügend Punkte haben um selbst starten zu können, werden nur an Kaderathlet:innen vergeben. Diese können einen Startplatz anfragen. Die Kosten, sowie die Organisation müssen von diesen Athlet:innen selbst übernommen werden.
- Athlet:innen die genügend UCI-Punkte haben, müssen sich über Cycling Austria anmelden. Auch hier müssen die Kosten und Organisation von den Athlet:innen übernommen werden.
Für den Start an den UCI World Series XCO werden folgende UCI-Punkte benötigt:
- Men/Women Elite: 60 UCI-Punkte
- Men U23: 80 UCI-Punkte
- Women U23: 20 UCI-Punkte
Für die Nennung brauchen wir folgende Informationen, die per E-Mail an
- Name
- UCI-ID
- Name der Unterkunft
- Adresse der Unterkunft
- Website der Unterkunft
- Telefonnummer der Unterkunft
- Tag der Abreise
- Datum ab wann man vor Ort ist
Die Deadlines für die Anmeldung sind folgende:
- 06.2024 12:00 Uhr: XCO – Val di Sole (ITA)
- 06.2024 12:00 Uhr: XCO – Crans Montana (SUI)
- 06.2024 12:00 Uhr: XCM – Haute-Savoie, Megeve/Combleux (FRA)
- 06.2024 12:00 Uhr: XCO – Haute-Savoie, Les Gets (FRA)
- 09.2024 12:00 Uhr: XCO/XCM – Mt. Van Hoevenberg – Lake Placid (USA)
- 09.2024 12:00 Uhr: XCO – Mont-Sainte-Anne (CAN)
Nach der Deadline ist keine Nennung mehr möglich.
Cycling Austria wird das Nenngeld (€150,00) an ESO überweisen und die Athlet:innen bekommen eine Rechnung von Cycling Austria, die nach Erhalt zu begleichen ist, auch wenn jemand durch Krankheit/Verletzung/usw. eventuell nicht starten kann.