Quarantänebestimmungen Tirol - Radsportverbot
In Bezugnahme auf die Klarstellung des Vizekanzlers und Sportministers Werner Kogler hinsichtlich des Radsports sei darauf verwiesen, dass im Bundesland Tirol eine Quarantäneverordnung in Kraft ist. Es gilt somit eine Ausgangssperre für die gesamte Bevölkerung.
Das bedeutet, dass man das eigene Zuhause nur noch für einen kurzen Spaziergang, für Einkäufe oder aus beruflichen Gründen verlassen darf. Wanderungen und Skitouren sind explizit verboten. Radfahren ist nur erlaubt, wenn es der Grundversorgung dien (Lebensmittel einkaufen fahren mit dem Fahrrad). Mountainbiken und Rennradfahren als Sportausübung sind verboten. Zuwiderhandeln zieht Geldstrafen von bis zu 3600 Euro nach sich.