Relevante Reglementänderungen 2026
Die neue Radsaison steht vor der Türe. Rechtzeitig vor dem Start hat der heimische Radsportverband Cycling Austria einige Reglementanpassungen vorgenommen.
Mit dem Start in die Rennsaison 2026 bietet Cycling Austria einen Überblick über alle relevanten Reglementänderungen.
1. Allgemeines
- 1.01.11 Teilnahme an Touristikveranstaltungen bzw. Veranstaltungen, die nicht bei Cycling Austria gemeldet sind.
- 1.02.40 | 1.02.42 Definition Mixed Teams | Junioren Development Teams
- 1.03.02 Bei einem Vereinswechsel muss eine schriftliche Abmeldung nur noch im Bedarfsfall an den nationalen Verband übermittelt werden.
- 1.05.06 | 1.05.09 Mindestalter für Komissar:innen-Ausbildungen
- 1.08.10 Veranstalter:innen/Organisationsleiter:innen dürfen am Renntag nicht gleichzeitig eine Funktion in der Rennleitung ausüben.
- 1.11.10 Anforderungen und Spezifikationen von traditionellen Helmen und Zeitfahrhelmen.
2. Straßenrennen
- 1.13.09 Felgenhöhe bei Straßenrennen mit Massenstart sowie Querfeldein-Rennen.
- 1.13.12 Struktur eines Lenkers, Mindestabstand Bremshebeln.
- 2.07.05 Spätester Zeitpunkt einer technischen Kontrolle bei Zeitfahrbewerben - 10 Minuten vor dem Start.
2. Strafenkatalog
- 2.11.709 Sanktionen bei Kommissarstätigkeiten bei Bewerben die nicht bei Cycling Austria gemeldet sind.
- 2.11.806 Sanktionen bei unangemessenem oder unangebrachtem Verhalten in der Öffentlichkeit und Schädigung des Sports.
4. Mountainbike
- 4.1.36 Tragen von Helm und Protektoren
- 4.1.65 Übermittlung der Ausschreibung/Technical Guide mindestens 6 Wochen vor Veranstaltung an den/die Präsident:in der Jury
- 4.1.90 Aufgaben eines/einer Vorfahrer:in
- 4.1.145 Sitzposition am Rad
- 4.1.146 Überqueren der Ziellinie, Sieger:in eines Bewerbes
- 4.1.151 Laufraddurchmesser 32 Zoll
- 4.11.lfd. Ergänzung und Adaptierung Reglement für Enduro-Bewerbe
10. Nationale Meisterschaften
Ergänzung, Richtigstellung und Adaptierung Mountainbike.
Bei weiteren Auskünften zum Reglement steht Ihnen